Ravensberger Regesten
(Quelle: dito; Wikipedia)
Was ist überhaupt ein Regest? Als Regest (lat. res gestae = die getanen Dinge) bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft die Zusammenfassung des rechtsrelevanten Inhalts einer Mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Urkunde.
Unter dem Plural „Regesten“ kann man auch eine besondere Publikationsform verstehen, die Urkunden eines Ausstellers, einer Provinz oder eines Betreffs – geordnet nach Datum – nachweisen und mit inhaltlichen Zusammenfassungen, Nachweisen über die Überlieferung und quellenkritischen Hinweisen ergänzen.
In unserem Falle handelt es sich um die Quellen für eine Geschichte der Grafschaft Ravensberg. Durch Beschluss des „Historischen Vereins der Grafschaft Ravensberg“ vom 26. November 1955 wurde der Grundstein gelegt, um eine Sammlung von Regesten bereitzustellen. Die Hauptquellen, die Urkunden, dazu die aktenmässigen Anfänge des 15. und 16.Jahrhunderts sind auf nicht weniger als ca. 90 staatliche, kirchliche und private Archive von Rom bis Stockholm verstreut. Die dargestellten Quellen wie Annalen, Chroniken, Viten (eine Vita (lat. vita = Leben) ist im Allgemeinen die literarische Beschreibung des Lebens einer bekannten Persönlichkeit und zählt zur Gattung der Biografien) sind allerdings nicht überall erreichbar.
Die Amtsbücher, wie Traditionen, Heberegister, Urbare und Lehnsregister sowie Nekrologe liegen erst teilweise vor. Nekrolog (altgr. nekros = „der Tote“; logos = „das Wort, die Rede) oder Nachruf bezeichnet man auch eine Sammlung von Würdigungen der Lebenswerke.
Die Grafschaft Ravensberg hat auch nach ihrer Vereinigung mit dem rheinischen Fürstentum im Jahre 1346 und bis zum Übergang an den brandenburgisch-preussischen Staat in den Jahren 1609 bzw. 1647 ein politisches Eigenleben geführt. So galt es für den ganzen Zeitraum die erhaltenen und noch greifbaren Nachrichten zu sammeln und auszuwerten.
Durch Günther Wredes „Osnabrücker Ortsverzeichnis“ wurde auch der Blick geöffnet für den grossen grundherrlichen, grafschaftsfreien und anderen Besitz der Ravensberger Grafen im Süd-Osnabrückschen.
Eine oftmals schwierige Identifizierung der Höfenamen hat der von Franz Herberhold herausgegebene „Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1556“ überwinden können. Erschlossen werden konnten unter anderem auch die alten Abgrenzungen und die herrschaftliche Bedeutung der Hagenbezirke, die starken grundherrschaftlichen Komponenten der Freigrafschaften und der sonstigen Grafenfreien. Im Urbar wird auch auf einen unerhörten Reichtum an Hinweisen zur Siedlungs- und Markengeschichte, zum Lehnswesen und Lehnsrecht, zum Recht der bäuerlichen Leihe hingewiesen.
Leider konnten bisher nur die Ravensberger Regesten ab dem Jahre 785 bis zum Jahre 1346 erfasst werden. Nur zu gerne hoffe ich, dass es dem „Historischen Verein der Grafschaft Ravensberg“ eines Tages gelingen wird, weitere Regesten über die vergangenen Jahrhunderte heraus zu geben.
Die nachfolgenden Regesten wurden auszugsweise übernommen, und beziehen sich ausschliesslich auf den Berghagen mit den drei Gemeinden Amshausen, Ascheloh und Eggeberg.
Regest Nummer:
© 2009 by Rolf Willmanns info@willmanns.ch